Geschäftliche Handlung durch Linksetzung
Verlinkt eine Infoseite im Zusammenhang mit Angaben zu einer bestimmten Therapie (hier: Bachblüten) auf die „Original Produkte“ eines konkreten Herstellers, liegt nach einem Urteil des BGH (Urt. v. 11.12.2014 – I ZR 113/13) eine geschäftliche Handlung i.S.d. UWG vor.Geschäftliche Handlung durch Linksetzung
