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Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen nach einem Urteil des OLG München (Urt. v. 23.10.2014 – 29 U 2626/14) keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch die hartnäckige Missachtung bereits ergangener Urteile zu berücksichtigen.Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

In Printmedien blickfangmäßig herausgestellte, mit einem sog. Sternchenhinweis versehene Werbeaussagen dürfen nach einem Urteil des OLG Bamberg (Urt. v. 18.2.2015 – 3 U 210/14) nicht unrichtig oder missverständlich sein. Die bloße Verweisung auf eine Internetseite zur Erläuterung dieser Aussagen ist nicht ausreichend und verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot.Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass ein Smartphone einen erheblichen Wert hat und somit nicht zu einem Kaufpreis von 1 € abgegeben wird, ohne dass dies durch den gleichzeitig abzuschließenden Mobilfunktarif „subventioniert“ wird. Es besteht nach einer Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 27.11.2014 – 13 U 89/14) daher keine Verpflichtung, den sog. Handyzuschlag gesondert auszuweisen.Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Streitwert und Beschwerdegegenstandswert bei unerwünschter Werbe-E-Mail

Die infolge eines Unterlassungsurteils vorzunehmende Löschung der Dateien der klagenden Person und Aufnahme der E-Mail-Adresse in eine Liste der für den Versand von Werbung gesperrten E-Mail-Adressen beschwert den Versender bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit weniger als 600 € (OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2014 – 9 U 105/14).Streitwert und Beschwerdegegenstandswert bei unerwünschter Werbe-E-Mail

Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist nach Ansicht des BGH (Urt. v. 30.4.2014 – I ZR 170/10) wettbewerbsrechtlich als Unternehmer anzusehen. Die beanstandete Handlung kann daher dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterfallen.Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Wie das LG Hamburg (Urt. v. 22.7.2014 – 406 HKO 66/14) entschieden hat, dürfen Partnerbörsen von ihren Nutzern nach erfolgtem Widerruf lediglich einen angemessenen, zeitbezogenen Wertersatz für bereits erhaltene Leistungen verlangen. Eine bestimmte Anzahl von getätigten Kontakten ist für die Bemessung des Wertersatzes jedenfalls nicht ausschlaggebend, da die Dienstleistung primär auf die dauerhafte Vermittlung, nicht auf eine bestimmte Mindestanzahl von Kontakten abzielt.Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung