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Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Im entschiedenen Fall hat ein Handelsportal seinen Kunden die Möglichkeit geboten,  Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmer, insbesondere Restposten und 2. Wahl-Ware, zu handeln sowie Bezugsquellen zu recherchieren. Hierzu mussten sich die Kunden registrieren und ein monatliches Abonnement abschließen, was sie zur Zahlung von monatlich € 24,00 verpflichtete. Auf die Kostenpflichtigkeit wurde neben dem Anmeldeformular im „Kleingedruckten“ unter einer eher allgemeinen Überschrift hingewiesen.Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Verbraucher Service Bayern e.V. gegen Amazon hat das LG München I durch Beschluss vom 11.06.2013 (Az. 33 O 12678/13) entschieden, dass der Online-Versandhändler seine „PRIME-Mitgliedschaft“ nicht mit einem Button „Jetzt kostenlos testen“ anbieten darf, auch wenn die kündbare Testphase tatsächlich kostenlos ist.Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

Gewinnbenachrichtigung

Gewinnbenachrichtigung

In dem vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 9. Juni 2005 – I ZR 279/02) entschiedenen Fall hatte ein Versandhändler unaufgefordert personalisierte Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher gesendet, die den Eindruck erweckten, der Verbraucher habe einen Preis im Wert von ca. DM 50.000 gewonnen. Zum Erhalt des Gewinns sei nur die Rücksendung einer „Gewinn-Anforderung“ unter Beifügung von DM 50 innerhalb einer angegebenen Frist nötig. Ferner war eine kostenpflichtige 0190-Telefonnummer für „Gewinn-Auskünfte“ angegeben.

Gewinnbenachrichtigung

Schutzfähigkeit von Farben (Farbmarken)

Schutzfähigkeit von Farben (Farbmarken)

Farben und Farbzusammenstellungen sind nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich schutzfähig. Problematisch ist bei Farbmarken allerdings regelmäßig die Frage, ob die erforderliche Unterscheidungskraft gegeben ist. Denn der für diese Einordnung maßgebliche Durchschnittsverbraucher wird Farben normalerweise nicht als Marken wahrnehmen, die einem bestimmten Unternehmen zuordenbar sind. Dies gilt vor allem für einzelne Farbtöne, die nicht in einer bestimmten Art und Weise mit anderen Farben kombiniert werden oder eine gewisse Form aufweisen.

Schutzfähigkeit von Farben (Farbmarken)

Vertragsgestaltung bei agiler Softwareentwicklung

Vertragsgestaltung bei agiler Softwareentwicklung

Im Rahmen agiler Softwareentwicklung ist bei der konkreten Vertragsgestaltung besondere Sorgfalt angebracht, da sich die Zusammenarbeit in diesem Bereich meist nicht ohne weiteres klar einem bestimmten Vertragstyp zuordnen lässt. Dem Vertragstyp kommt indes schon allein deshalb erhebliche Bedeutung zu, als sich unter anderem die Ansprüche bei mangelhafter Vertragsausführung (Gewährleistungsansprüche) je nach rechtlicher Einordnung des Vertrages teils stark unterscheiden.Vertragsgestaltung bei agiler Softwareentwicklung

Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Werden im Rahmen des Angebots einer Online-Plattform auch Online-Bezahlmöglichkeiten angeboten und Zahlungen von Kunden vereinnahmt und an Dritte weitergeleitet (Dreipersonenverhältnis), sollte kritisch geprüft werden, ob hierfür eventuell eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) benötigt wird. Eine entsprechende Erlaubnispflicht könnte sich aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ergeben. Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Fällt das Verbot für Online-Glücksspiele?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des im Glücksspielstaatsvertrag niedergelegten Verbots von Online-Glücksspielen geäußert. In dem zugrundeliegenden Gerichtsverfahren versucht die staatliche Lotteriegesellschaft von Nordrhein-Westfalen zu erreichen, dass der auf Gibraltar niedergelassene Anbieter von Internet-Glücksspielen sein Angebot in Deutschland vom Markt nimmt.Fällt das Verbot für Online-Glücksspiele?