Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen an ein Unternehmen, welches in einem festgelegten Zeitfenster in eine Beteiligung an diesem Unternehmen umgewandelt werden kann. Es ist bei kurzfristig hohem Kapitalbedarf sinnvoll, wenn am Kapitalmarkt eine Finanzierung nicht oder nur unter unattraktiven Bedingungen möglich ist.
Venture Capital
Investment Agreeement
Das Investment Agreement (Beteiligungsvertrag) stellt die Grundlage des Investments dar und regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen wie Umfang und Dauer der Beteiligung, Stimmrechte, Gewinn- und Exit-Beteiligung. Zur Umsetzung des Beteiligungsvorhabens sind hiernach weitere rechtliche Schritte erforderlich (z.B. Kapitalerhöhung, Anteilsverkauf).
Shareholder Agreement
Das Shareholder Agreement (Gesellschaftervereinbarung) regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Im Gegensatz zur Satzung ist das Shareholder Agreement nicht öffentlich, weshalb insbesondere die finanziellen Regelungen und Sonderrechte (Tag-/Drag-Along, Erlös-Präferenzen) hierin geregelt werden.
Wandeldarlehen
M&A
Dieser Begriff umschreibt den gesamten Bereich der Unternehmensfusionen (Merger) und Unternehmensbeteiligungen, wozu auch Übernahmen, Betriebsübergänge und Umstrukturierungen gehören. Häufig beginnen solche Transaktionen mit einem Letter of Intent (LOI) bzw. einem Memorandum of Understanding (MoU) und einer Due Diligence.
Mitarbeiterbeteiligung
Die Beteiligung von Mitarbeitern am unternehmerischen Erfolg bzw. am Unternehmen erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit, um Mitarbeiter mittel- bis langfristig an ein Unternehmen zu binden. Häufig greifen Startups hierauf als zusätzliches Incentive zurück, wenn sie sich nicht in der Lage sehen, wichtige Mitarbeiter mit finanziellen Mitteln zu halten.
Due Diligence
Eine Due Diligence (DD) stellt eine Prüfung sämtlicher transaktionsrelevanter Unterlagen eines Unternehmens dar, um Schwachstellen und Risiken identifizieren und im Falle der weiteren Verkaufsverhandlungen bei der Kaufpreisfindung berücksichtigen zu können.
Letter of Intent (LOI)
Im deutschsprachigen Raum ist der Letter of Intent (LOI) auch als Absichtserklärung bekannt, welche ein in Aussicht genommenes Vorhaben dokumentieren und die weiteren Schritte definieren soll. In der Regel können sich beide/alle Vertragspartner in diesem Stadium von dem Vorhaben wieder Abstand nehmen.
Memorandum of UNderstanding (MoU)
Im deutschsprachigen Raum ist der Memorandum of Understanding (MoU) auch als Absichtserklärung bekannt, welche ein in Aussicht genommenes Vorhaben dokumentieren und die weiteren Schritte definieren soll. In der Regel können sich beide/alle Vertragspartner in diesem Stadium von dem Vorhaben wieder Abstand nehmen.
Über Fonds bereitgestelltes
Beteiligungskapital – Venture Capital
Vor allem in der Gründer- bzw. Startup-Szene ist Private Equity bzw. Venture Capital, also von Privatpersonen, Unternehmen oder Fonds bereitgestelltes Beteiligungskapital, ein zunehmend häufiger genutztes Mittel zur Wachstumsförderung von zumeist jungen Unternehmen in frühen Wachstumsphasen (Seed-Stage, Early Stage, Expansion Stage). In der Regel wird einem Unternehmen Risikokapital gegen Gewährung von Gesellschafterrechten bereit gestellt. Auch wenn beide Seiten die Hoffnung auf Wachstum und damit Wertsteigerung ihrer Beteiligungen vereint, liegt dennoch auf der Hand, dass die Interessen bei der Umsetzung der unternehmerischen Pläne durchaus unterschiedlich gelagert sein können.