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Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

In Printmedien blickfangmäßig herausgestellte, mit einem sog. Sternchenhinweis versehene Werbeaussagen dürfen nach einem Urteil des OLG Bamberg (Urt. v. 18.2.2015 – 3 U 210/14) nicht unrichtig oder missverständlich sein. Die bloße Verweisung auf eine Internetseite zur Erläuterung dieser Aussagen ist nicht ausreichend und verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot.Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Streitwert und Beschwerdegegenstandswert bei unerwünschter Werbe-E-Mail

Die infolge eines Unterlassungsurteils vorzunehmende Löschung der Dateien der klagenden Person und Aufnahme der E-Mail-Adresse in eine Liste der für den Versand von Werbung gesperrten E-Mail-Adressen beschwert den Versender bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit weniger als 600 € (OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2014 – 9 U 105/14).Streitwert und Beschwerdegegenstandswert bei unerwünschter Werbe-E-Mail

Keine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für unaufgeforderte Telefaxwerbung

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 31.1.2014 – 32 SA 94/13) muss zumindest eine konkrete Anspruchsgrundlage dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entstammen, wenn die funktionale Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs geltend gemacht wird.Keine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für unaufgeforderte Telefaxwerbung

Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Wirbt ein Unternehmensmitarbeiter auf seiner privaten Facebookseite unter Angabe dienstlicher Kontaktdaten für den Kauf der Produkte seines Arbeitgebers, haftet dieser nach einem Urteil des LG Freiburg (Urt. v. 04.11.2013 – 12 O 83/13) selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn er von dessen Tätigkeiten keine Kenntnis hat.Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Informationspflichten bei Gutschein-Werbung

Übersendet ein Unternehmen im Rahmen einer Werbemaßnahme Gutscheine mit denen ein Preisnachlass beim Kauf der beworbenen Ware erlangt werden kann, so kann es an der erforderlichen Transparenz des Angebotes fehlen, wenn der Kunde keine Vorstellung davon hat, wie viel die beworbenen Produkte kosten, wie groß also der Preisnachlass ist.
Informationspflichten bei Gutschein-Werbung