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Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Wie das LG Hamburg (Urt. v. 22.7.2014 – 406 HKO 66/14) entschieden hat, dürfen Partnerbörsen von ihren Nutzern nach erfolgtem Widerruf lediglich einen angemessenen, zeitbezogenen Wertersatz für bereits erhaltene Leistungen verlangen. Eine bestimmte Anzahl von getätigten Kontakten ist für die Bemessung des Wertersatzes jedenfalls nicht ausschlaggebend, da die Dienstleistung primär auf die dauerhafte Vermittlung, nicht auf eine bestimmte Mindestanzahl von Kontakten abzielt.Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Keine Haftung für Hotel-WLAN

Keine Haftung für Hotel-WLAN

Der Betreiber eines Hotel-WLANs ist nach Ansicht des AG Hamburg (Urt. v. 10.6.2014 – 25b C 431/13) als Access-Provider einzustufen und daher nicht für Rechtsverletzungen seiner Gäste verantwortlich. Auch sonst haftet er nicht, wenn er den Zugang wirksam beschränkt und Hinweise zur rechtmäßigen Nutzung erteilt. Keine Haftung für Hotel-WLAN