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DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

Aktuell sind E-Mails einer „DSGVO Beschwerdestelle“ im Umlauf, welche die Adressaten auf einen angeblichen Verstoß gegen die DSGVO und eine bevorstehende „Abmahnung oder Anzeige“ hinweisen. Natürlich wird der Verstoß nicht konkret benannt.

DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

Aktuell sind E-Mails einer „DSGVO Beschwerdestelle“ im Umlauf, welche die Adressaten auf einen angeblichen Verstoß gegen die DSGVO und eine bevorstehende „Abmahnung oder Anzeige“ hinweisen. Natürlich wird der Verstoß nicht konkret benannt.

DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht

Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht

Das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 (Az.: C‑210/16) kam als donnernder Paukenschlag inmitten einer schon vor dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 bereits aufgeheizten Debatte um die Reichweite des Datenschutzes. Und es wird noch weitereichende Konsequenzen haben, denn es betrifft nicht nur Facebook und seine Nutzer, sondern jeden, der nicht nur privat auf einer Social Media-Plattform eine Seite oder ein Profil betreibt.

Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht

Cloud Computing

Cloud Computing

Um den Begriff „Cloud Computing“ rechtlich greifbar zu machen, muss zunächst geklärt sein, was sich hinter diesem Schlagwort verbirgt. Eine wirklich verbindliche Definition gibt es allerdings nicht. Nach der Definition des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezeichnet der Begriff Cloud Computing jedenfalls „das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software.“Cloud Computing

Cloud Computing und Datenschutz

Datenschutzrechtliche Fragen spielen beim Cloud Computing vor allem in Public Clouds (Betrieb von IT-Services durch Vernetzung von Servern außerhalb unternehmensspezifischen Firewalls) eine hervorgehobene Rolle. Dabei geht es nicht ausschließlich „nur“ um eine datenschutzkonforme Umsetzung und Nutzung der Cloud-Angebote. Es dürften auch Zweifel hinsichtlich der Sicherheit und Geheimhaltung von sensiblen Unternehmensdaten in der Cloud sein, die manche Nutzer von der Inanspruchnahme von Cloud-Services abhalten.Cloud Computing und Datenschutz

Nutzung privater IT im Unternehmen - Bring your own device (BYOD)

Nutzung privater IT im Unternehmen – Bring your own device (BYOD)

Die zunehmende Verbreitung technisch hochwertiger mobiler Endgeräte wie Smartphone und Tablet-PC hat zur Folge, dass privat angeschaffte und genutzte Endgeräte von den Mitarbeitern vermehrt auch für dienstliche Zwecke genutzt werden. Nicht gleichzusetzen ist diese dienstliche Nutzung privater Geräte mit der ebenfalls weit verbreiteten Verwendung von unternehmensseitig bereitgestellten Endgeräten auch für private Zwecke oder der Nutzung des geschäftlichen Internetanschlusses bzw. der dienstlichen E-Mail Adresse für privates.Nutzung privater IT im Unternehmen – Bring your own device (BYOD)

“Bring your own device” und Datenschutz

“Bring your own device” und Datenschutz

BYOD ist ein zunehmend wichtiger Faktor im Wettbewerb um Mitarbeiter, die gerne ihr schickes neues Notebook oder ihr multifunktionales Smartphone für die Erledigung ihrer beruflichen Aufgaben hernehmen möchten. Immer mehr Unternehmen geben diesen Forderungen nach und nehmen dafür rechtliche Risiken in Kauf. Ein wesentlicher Aspekt ist in diesem Zusammenhang der Datenschutz, da das Unternehmen als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auch dann für die Einhaltung der Datenschutz-Standards haftet, wenn im geschäftlichen Umfeld personenbezogene Daten auf dem privaten Endgerät des Mitarbeiters verarbeitet werden.

“Bring your own device” und Datenschutz