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Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen nach einem Urteil des OLG München (Urt. v. 23.10.2014 – 29 U 2626/14) keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch die hartnäckige Missachtung bereits ergangener Urteile zu berücksichtigen.Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Die vorzeitige Beendigung einer Auktion auf eBay bedarf nach den eBay-AGB immer eines berechtigten Grunds. Die an die AGB anknüpfenden erläuternden Hinweise stehen hierzu nach Ansicht des BGH (Urt. v. 10.12.2014 – VIII ZR 90/14) nicht im Widerspruch, sondern regeln die Abwicklung einer berechtigten Beendigung. Das Fernabsatzrecht erfasst nur Verträge, an denen ein Unternehmer auf Seiten des Lieferanten und ein Verbraucher auf Seiten des Abnehmers beteiligt sind.Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Einschränkung der Bindungswirkung eines Angebots auf eBay

Einschränkung der Bindungswirkung eines Angebots auf eBay

Der Abschluss eines Kaufvertrags richtet sich auch im Rahmen einer Auktion auf eBay nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 145 ff. BGB. Die Bindungswirkung eines Angebots kann nach Ansicht des OLG Düsseldorf (Urt. v. 11.10.2013 – I-22 U 54/13) daher grundsätzlich ohne weiteres ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wie etwa durch eine auflösende Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt. Die AGB von eBay stehen dem nicht entgegen.Einschränkung der Bindungswirkung eines Angebots auf eBay

Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Verbrauchern steht nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 21.2.2013 – 4 U 135/12) auch bei Onlinekursen zur Freizeitgestaltung (hier zwecks Erlangung des Sportbootführerscheins) ein Widerrufsrecht zu, wenn der Kurs nicht an bestimmte Termine geknüpft ist, sondern über einen längeren Zeitraum genutzt werden kann.Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Im entschiedenen Fall hat ein Handelsportal seinen Kunden die Möglichkeit geboten,  Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmer, insbesondere Restposten und 2. Wahl-Ware, zu handeln sowie Bezugsquellen zu recherchieren. Hierzu mussten sich die Kunden registrieren und ein monatliches Abonnement abschließen, was sie zur Zahlung von monatlich € 24,00 verpflichtete. Auf die Kostenpflichtigkeit wurde neben dem Anmeldeformular im „Kleingedruckten“ unter einer eher allgemeinen Überschrift hingewiesen.Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht